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Fragen und Antworten

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für eine Psychotherapie werden bei entsprechender Indikation von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie von der Beihilfe übernommen.

Bei den privaten Krankenkassen gibt es unterschiedliche Versicherungsmodalitäten. Setzen Sie sich am besten mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um diese zu erfragen. Die Kosten sind einheitlich geregelt und richten sich nach der allgemeinen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP). Es ist ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, meine Leistungen als Selbstzahler:in in Anspruch zu nehmen.

Die Kosten für Prävention, psychologische Beratung, Coaching und Hypnose werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Rechnung kann steuerlich geltend gemacht werden.

Ist auch eine Videoberatung möglich?

Selbstverständlich können Sie meine Leistungen auch online über einen gesicherten und zertifizierten Videodienstanbieter wahrnehmen.

Ich weiss noch nicht genau, welches Ihrer Angebote für mein Anliegen passend ist...

In dem Fall vereinbaren wir einen ersten Termin und klären Ihr Anliegen in einem persönlichen Gespräch. Danach erhalten Sie meine professionelle Einschätzung, was für Sie passend wäre.

Was muss ich zum Erstgespräch mitbringen?

Wenn Sie meine Leistungen als Selbstzahler:in oder Privatpatent:in in Anspruch nehmen möchten, benötige ich im Vorfeld Ihre Kontaktdaten.
Wenn die Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse erfolgt, bringen Sie Ihre Versichertenkarte sowie ggf. eine Überweisung mit.

Wie ist der Ablauf?

Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch.

Prävention, psychologische Beratung, Coaching, Hypnose und Psychotherapie-Selbstzahler:in:
Im Erstgespräch wird das Anliegen geklärt sowie die formalen Rahmenbedingungen besprochen. Über die Dauer der Unterstützung wird gemeinsam entschieden.

Psychotherapie:
Zunächst werden Sprechstunden sowie probatorische (Probe-) Sitzungen durchgeführt, die der Diagnostik und dem gegenseitigen Kennenlernen dienen. Häufig hat man schon im Erstgespräch ein Gefühl ob ein gemeinsames therapeutisches Arbeiten vorstellbar ist. Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen wird die Therapie bei der Krankenversicherung beantragt. Nachdem der Antrag bewilligt wurde und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse damit vorliegt, beginnt die Therapie.

Kontakt aufnehmen

E-Mail

info@heikestoehr.de

In der Regel bekommen Sie eine Rückmeldung innerhalb von zwei Arbeitstagen.

Bitte nutzen Sie für die Anfrage nach einem Therapieplatz oder Sprechstundentermin ausschließlich meine telefonischen Sprechzeiten.

Telefon

+49 30 21015845

Persönlich bin ich zu folgenden Zeiten erreichbar:
Telefonsprechzeit
Dienstags von 13:00 bis 14:40